JUGENDSCHUTZ
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Jugendschutz

 

Die Gemeinde Fuchsstadt und die Heimatfest GbR als Veranstalter des Heimatfestes werden selbstverständlich dafür sorgen, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird.

 

Hier noch einmal in Kürze die Bestimmungen, auf die von Seiten des Veranstalter besonders geachtet wird:

 

Unter 16jährige dürfen keine Disco/Tanzveranstaltung besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen eine Disco/Tanzveranstaltung bis 24.00 Uhr besuchen. Im Zweifelsfall muss der Personalausweis beim Einlass vorgezeigt werden. (Ausnahmen möglich - siehe Formular Aufsichtspflicht)

 

Alkohol darf grundsätzlich nicht an unter 16jährige abgegeben werden. Der Alkoholkonsum wird unter anderem auch durch beauftragte Security kontrolliert.

 

Spirituosen (=Getränke mit Branntwein) und Alkopops dürfen nicht an unter 18jährige abgegeben werden. Jugendlichen unter 18 Jahren wird deshalb der Zutritt zur Bar verwehrt. Überwachung von Seiten des Veranstalters mit verschiedenfarbigen Armbändern und Kotrolle durch beauftragte Security.

 

 

 
Jugendschutzgesetz
 
Formular Aufsichtspflicht
 

Stand:Samstag, 22. September 2007 14:20:29